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30. November 2007
Einigung mit den Netzbetreibern auf die „electronic cash“-EMV-Migration

Chip
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Die deutsche Kreditwirtschaft als Betreiber des „electronic cash“-Systems hat auf einer gemeinsamen Sitzung beim Bundeskartellamt zwischen dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) als Vertreter des Zahlungssystems und dem Sprecherkreis des Arbeitskreises der „electronic cash“-Netzbetreiber Einvernehmen über die geplanten Migrationstermine zum internationalen EMV-Chip-Standard erzielt. Vorangegangen war die Forderung der Netzbetreiber nach der Verlängerung des ersten EMV-Migrationsschrittes von der Spur 3- auf die Spur 2-Magnetstreifenverarbeitung.

Als wichtigstes Ergebnis wurde festgestellt, dass der grundsätzliche Zieltermin für die Migration der „electronic cash“-Terminals bestehen bleibt. Entsprechend sollten alle Terminals bis 30. September 2008 auf Spur 2 und 31. Dezember 2010 auf die EMV-Chiptechnologie gemäß Technischem Anhang 7.0 umgestellt werden.

Die Netzbetreiber verpflichten sich zudem, die Unterstützung der Spur 2 auf ihren Betreiberrechnern (Hostsysteme) bis 30. September 2008 sicherstellen. Der ZKA behält sich bei Nichteinhalten dieser Frist den Entzug der Netzbetreiber-Zulassung vor. Im Zuge dieser Migration stellen die Netzbetreiber auch die spezifikationskonforme Akzeptanz von SECCOS 6-Karten sicher.

Die Netzbetreiber verpflichten sich ferner, bis 1. Oktober 2008 mindestens 50 Prozent der Terminals je Netzbetreiber auf Spur 2 gemäß Technischem Anhang 7.0 umzustellen, bis 1. April 2009 mindestens 80 Prozent und bis 1. Oktober 2009 100 Prozent der Terminals umzustellen. Die Netzbetreiber werden Statusberichte über den Grad der Umstellung an den jeweiligen Stichtagen an die ZKA-Zulas¬sungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken, VÖB, melden.

Die deutsche Kreditwirtschaft garantiert die Spur 3-Autorisierung bis 31. März 2009. Ab 1. April 2009 kann jedes Institut individuell entscheiden, ob es auch weiterhin Spur 3-Transaktionen autorisiert. Alle Fristen gelten vorbehaltlich per heute nicht bekannter, unerwartet auftretender und gravierender Komplikationen oder Systemfehler. Die Einigung wurde durch den VÖB aktiv begleitet und stellt aus unserer Sicht eine akzeptable Anpassung des bisherigen Migrationsplanes dar. 

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