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Tarif- und Arbeitsrecht
Tarif- und Arbeitsrecht
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, übt als einziger kreditwirtschaftlicher Verband auch die Funktion eines Arbeitgeberverbandes für alle seine Mitgliedsinstitute aus. Innerhalb des Arbeitgeberverbandes besteht die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken. Die tarifrechtlichen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen.
Der Bereich Tarifrecht beschäftigt sich neben dem Abschluss von Tarifverträgen vor allem mit Fragen zur Auslegung der Tarifverträge. Im Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Bereichs stehen die wesentlichen Änderungen in der Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Ausführliche Informationen zu den Aufgaben der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken und weitere Detailinformationen zu den Tarifverhandlungen sowie den Text der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken finden Sie unter der Rubrik Arbeitgeberverband / Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken.
Das Arbeitsrecht unterliegt einer permanenten Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Mit unserer jährlichen Zusammenstellung informieren wir über die Leitsätze und Kernaussagen wichtiger Entscheidungen des BAG und weisen auf maßgebliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes hin.
Die „Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung)“ ist am 12. Oktober 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Entsprechendes gilt für die Versicherungs-Vergütungsverordnung. Die Verordnungen ergänzen das „Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen“, das am 27. Juli 2010 in Kraft getreten ist.
Die Bundesregierung hat am 25. August 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Mit dem Gesetz möchte die Regierung umfassende, allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz schaffen. Dies betrifft insbesondere das Fragerecht des Arbeitgebers im Einstellungsverfahren, die Zulässigkeit gesundheitlicher Untersuchungen, die Videoüberwachung sowie die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet.
Das „Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen“ ist am 26. Juli 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen die vom Financial Stability Board (FSB) entwickelten Prinzipien für solide Vergütungspraktiken in eine gesetzliche Regelung überführt werden.
Frankfurt am Main
Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich am Donnerstagmorgen auf ein umfangreiches Tarifpaket für die 240.000 Beschäftigten geeinigt. Beim Gehalt haben sich die Tarifpartner für 2010 auf eine Einmalzahlung von 300 Euro (Auszubildende: 75 Euro) und auf eine Anhebung der Tarifgehälter um 1,6 Prozent ab Januar 2011 verständigt; die Laufzeit des Gehalts-Tarifvertrags beträgt 22 Monate (bis Februar 2012).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2009 das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten“ veröffentlicht. Mit dem BaFin-Rundschreiben werden internationale Vorgaben zur Ausgestaltung von Vergütungssystemen umgesetzt. Anlässlich der Finanzmarktkrise gab es eine Vielzahl von Initiativen zur Regulierung der Vergütung im Finanzsektor.
Im Anschluss an den Tarifabschluss vom April 2009 haben die Arbeitgeber mit der Gewerkschaft ver.di Gespräche über eine mögliche Fortentwicklung der Tarifvereinbarung zur Absicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungsschutzabkommen – RSA) aufgenommen.
Zehn Monate nach Beginn der Verhandlungen haben sich die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe auf einen neuen Tarifvertrag mit 22-monatiger Laufzeit (bis Ende April 2010) geeinigt.