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Risikomanagement / Controlling
Risikomanagement / Controlling
Der Bereich Risikomanagement / Controlling beschäftigt sich mit der ökonomischen und regulatorischen Risikosteuerung in Banken und allen Fragestellungen zum Controlling. Im Mittelpunkt stehen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Management von Adressenausfall-, Liquiditäts-, Marktpreis- sowie operationellen Risiken. Aktuell werden Kernfragen der Überarbeiteten Baseler Rahmenvereinbarung und deren Umsetzung in Europa () beziehungsweise in Deutschland betreut. Schwerpunkte auf nationaler Ebene sind die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die Liquiditätsverordnung (LiqV). Die Zusammenführung der Risiko- und Ertragssicht im Rahmen der Gesamtbanksteuerung ist ein Schwerpunkt der Gremienarbeit des Bereiches.
Am 26. April 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmals einen Entwurf zur mittlerweile vierten Novelle der MaRisk veröffentlicht. Mit den MaRisk werden die an die Institute gerichteten qualitativen Elemente des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process) der zweiten Säule von Basel III geregelt.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat eine Aufstellung über die kumulativen Auswirkungen der gegenwärtig geplanten Neuregulierungen im Bankensektor erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Am 9. November 2011 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Rundschreiben zur „Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“ veröffentlicht. Darin wird eine Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte in beide Richtungen vorgegeben. Die negative Veränderung des Barwertes muss absolut und in Prozent der regulatorischen Eigenmittel an die Deutsche ...
Berlin
Bereits im September 2009 hatten die G-20-Staaten beschlossen, den Instituten mittels überarbeiteter Eigenmittelanforderungen neue Anreize zu setzen, Handelsgeschäfte über Zentrale Kontrahenten abzuwickeln. Die EU-Kommission ist dem Beschluss gefolgt und veröffentlichte 2010 den Verordnungsvorschlag „European Markets Infrastructure Regulation“ (EMIR) mit neuen Anforderungen an Zentrale Kontrahenten (CCPs) sowie einer Verpflichtung für die ...
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD II) in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 in zweiter / dritter Lesung beschlossen. Damit werden insbesondere die Großkreditvorschriften geändert, die Anerkennung von hybriden Kernkapitalbestandteilen geregelt und die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen verschärft.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember 2009 Vorschläge für verschärfte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken zur Konsultation gestellt. Mit den Papieren „Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors“ und „Internationaler Rahmen für das Management von Liquiditätsrisiken“ konkretisiert der Baseler Ausschuss die entsprechenden politischen Vorgaben der G20-Staaten.
Der Baseler Ausschuss veröffentlichte am 13. Juli seine endgültigen Papiere „Revisions to the Basel II market risk framework“ und „Guidelines for computing capital for incremental risk in the trading book“ zur Erhöhung der Eigenmittelanforderungen an das allgemeine und besondere Marktrisiko von Banken, die aufsichtlich zugelassene, interne Modelle nutzen.
Das EU-Parlament hat am 6. Mai 2009 die Änderungsrichtlinie in erster Lesung angenommen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht Stellung genommen.
Am 6. Januar 2009 veröffentlichte der Baseler Ausschuss als Reaktion auf die Finanzmarktkrise ein Konsultationspapier mit Prinzipien zur Durchführung von Stresstests in Banken und ihre Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 25. September 2008 ein Papier zur Steuerung und aufsichtlichen Behandlung des Liquiditätsrisikos von Banken veröffentlicht. Das Papier umfasst 17 ausführlich erläuterte Prinzipien für Banken und Aufsichtsbehörden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben eine Studie zur „Praxis des Liquiditätsrisikomanagements in ausgewählten deutschen Kreditinstituten“ veröffentlicht. Die Datenerhebung, an der sich 16 Institute beteiligt haben, erfolgte zwischen Mai und Oktober 2007.
Die Deutsche Bundesbank hat eine Befragung einzelner Institute zur internen Risikosteuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche „Interner Kapitalbegriff“, „Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs“ und „Steuerung mittels ökonomischen Kapitals“ untersucht, um den Stand der Implementierung des von den Instituten umzusetzenden „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ (ICAAP) zu ermitteln.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erläutert Vorschriften der Solvabilitäts- und Liquiditätsverordnung im Rahmen einer Fragedatenbank auf ihrer Homepage.
Vor dem Hintergrund der Integration der aufsichtlichen Regelungen zum „Outsourcing“ in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, mit seinen Mitgliedsinstituten einen Fragebogen zur strukturierten Bewertung des OpRisk-Umfeldes eines potenziellen Insourcers erarbeitet.
Zur Unterstützung des Managements operationeller Risiken haben der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) einen gemeinsamen Standard zur Erfassung von Verlusten aus operationellen Schadensfällen entwickelt.