Home Themen Recht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Mit dem am 23. Dezember 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird die überfällige Anpassung des UWG an die Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr vorgenommen.
Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahr 2004 bereits eine Reihe der zu erwartenden EU-Vorgaben integriert. Allerdings wurde die Richtlinie erst nach Erlass des UWG verabschiedet, so dass weitere Anpassungen notwendig wurden. Zudem sieht die Richtlinie eine Vollharmonisierung der Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken vor.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich insbesondere der im Anhang des Gesetzes zu § 3 Abs. 3 UWG aufgeführte Kanon von unzulässigen geschäftlichen Handlungen auf die bestehende Rechtsprechung auswirkt, da eine Reihe der dort aufgeführten Handlungen bereits in der Praxis der Rechtsprechung Anwendung findet.