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7. Juni 2010
Mindestanforderungen an Compliance und Überwachung von Mitarbeitergeschäften

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© RainerSturm / Pixelio

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Juni 2010 das Rundschreiben 4/2010 (WA) Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.

Die MaComp sollen in der Art eines Kompendiums die Auslegungen der BaFin zu zentralen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zusammenfassen.





Überwachung von Mitarbeitergeschäften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2008 ein Rundschreiben zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften gemäß § 33b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 25a Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Das Rundschreiben konkretisiert die Regelungen des § 33b WpHG und erläutert Pflichten zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften, die über den Anwendungsbereich des § 33b WpHG hinausgehen. So sind Mitarbeiter, die nicht in die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen eingebunden sind, jedoch Zugang zu Insiderinformationen oder sonstigen vertraulichen Informationen haben können, gemäß § 25a KWG in die Maßnahmen zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften einzubeziehen.

Im Rahmen des Rundschreibens werden die Definitionen von „Mitarbeiter gemäß § 33b Abs. 1 WpHG“ und „Mitarbeitergeschäft“ näher erläutert. Jedes Institut soll die Mitarbeiter, die in die Überwachung einbezogen werden, nach Risikogesichtspunkten auswählen. Darüber hinaus unterbreitet die BaFin in dem Rundschreiben Vorschläge für geeignete Mittel und Verfahren zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften.

Das Rundschreiben tritt an die Stelle der zum 31. Oktober 2007 aufgehobenen „Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel über Anforderungen an Verhaltensregeln für Mitarbeiter der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte vom 7. Juni 2000“ (so genannte Mitarbeiterleitsätze).


Gesetzliche Grundlagen:

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)vom Februar 2008

Finanzanalyseverordnung (FinAnV)vom 17. Dezember 2004

Erste Verordnung zur Änderung der FinAnVvom 20. Juli 2007

Begründung der Ersten Verordnung zur Änderung der FinAnV
vom 1. Oktober 2007

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
vom 16. Dezember 2004

Erste Verordnung zur Änderung der WpDPVvom 12. Januar 2007

Zweite Verordnung zur Änderung der WpDPVvom 24. Oktober 2007

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)vom 20. Juli 2007

Begründung der WpDVerOVvom 1. Oktober 2007 

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