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27. Mai 2009
BaFin-Emittentenleitfaden

Bundeskanzleramt
© Günter Schneider

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Mai 2009 eine überarbeitete und ergänzte Fassung des Emittentenleitfadens veröffentlicht. Die Überarbeitung soll den erstmals im Juli 2005 veröffentlichten Emittentenleitfaden aktualisieren. Die Neufassung berücksichtigt die durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) eingetretenen Gesetzesänderungen sowie Änderungen der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis.

Der erste Teil passt den bisherigen Emittentenleitfaden an neue Vorschriften an. Er umfasst die Themenkomplexe Ad-hoc-Publizität, Geschäfte von Führungspersonen und Insiderverzeichnisse. Der zweite Teil enthält die neu in den Emittentenleitfaden aufgenommenen Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile und notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten. Darüber hinaus sind Ausführungen zum Enforcement-Verfahren und zu den durch das TUG eingeführten Vorschriften zur Finanzberichterstattung enthalten.

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