Home Themen Fördergeschäft / Förderbanken Verständigung mit der EU-Kommission über staatliche Garantien deutscher Förderbanken

Im Rahmen der Auseinandersetzung um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung deutscher öffentlicher Banken mit der EU-Kommission hat man sich im Jahr 2001 auf die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken (Verständigung I) und im Jahr 2002 auf die Beibehaltung staatlicher Garantien für Förderbanken (Verständigung II) geeinigt.
Die Beibehaltung der staatlichen Garantien für Förderbanken wurde dabei mit einer Festlegung bezüglich der geschäftlichen Aktivitäten verbunden, die sich auf ihre jeweiligen Förderaufgaben konzentrieren und damit den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.