Home Themen Europa / International Neue Verordnung für Ratingagenturen in Kraft

7. Dezember 2009
Neue Verordnung für Ratingagenturen in Kraft

EU-Flaggen
© Cumulus

Nach neuen Vorschriften für Ratingagenturen, neben dem freiwilligen Verhaltenskodex der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in Kraft getreten ist, unterliegen Ratingagenturen künftig einer Registrierungspflicht. Mit dem Antrag auf Registrierung erklären diese sich bereit, eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen zu erfüllen. Im Falle der Zuwiderhandlung wird die Registrierung beziehungsweise Zulassung entzogen. Für die Anerkennung von Ratings, die in Drittstaaten erstellt werden, wurde ein Anerkennungsmechanismus eingeführt. Die Ratingagenturen werden weiterhin verpflichtet, für Analysten einen Rotationsmechanismus einzurichten, wodurch diese maximal sieben Jahre dasselbe Unternehmen beurteilen dürfen. Zur Verbesserung der Transparenz müssen künftig alle relevanten Methoden, Modelle und generellen Annahmen offengelegt werden.

Unbeauftragte Ratings müssen deutlich gekennzeichnet werden. Zudem muss daraus hervorgehen, ob das betroffene Institut im Ratingprozess mitgewirkt hat und auf welchen Informationen das Rating beruht. Eine historische Performanzanalyse der Ratings muss bei einem zentralen Datenpool des Ausschusses der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden hinterlegt werden und von diesem in komprimierter Form veröffentlicht werden. Im Falle der Änderung von Methoden oder wesentlichen Parametern sind die betroffenen Ratings zu benennen und innerhalb von sechs Monaten zu überprüfen. Ratingkategorien für strukturierte Produkte müssen durch ein zusätzliches Symbol ergänzt werden. Stellen die Agenturen ein Rating ein, so müssen sie die Gründe dafür nennen.

Im November 2008 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Regulierung von Ratingagenturen aus Anlass der durch diese mitverursachten Finanzmarktkrise vorgelegt. Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament am 23. April 2009 angenommen und vom Rat am 14. Juli 2009. Am 17. November 2009 wurde die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Die Verordnung ist 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Mitgliedstaaten der EU müssen die notwendigen Maßnahmen innerhalb von sechs Monaten umsetzen; die Verwendung von Drittstaatenratings betreffend haben sie 18 Monate Zeit.

Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband