Home Themen Europa / International Anlegerentschädigungs-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2010 Änderungen an der Anlegerentschädigungs-Richtlinie vorgeschlagen. Der Entwurf sieht eine Anhebung der Entschädigung auf 50.000 Euro pro Anleger unter Fortfall des Selbstbehalts vor. Anleger sollen umfassende Informationen erhalten, inwieweit ihre Vermögenswerte abgesichert sind, und spätestens neun Monate nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer Wertpapierfirma entschädigt werden. Das Entschädigungssystem wird durch eine Mindestausstattung aus Mitgliedsbeiträgen vorab finanziert. Als letztes Mittel kann es Kredit in begrenzter Höhe bei anderen Systemen aufnehmen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Schutz soll überdies gewährt werden, wenn eine Wertpapierfirma die Vermögenswerte ihrer Kunden einer Verwahrstelle anvertraut, diese zahlungsunfähig wird und die Vermögenswerte nicht zurückgibt.
Wir sehen die Anhebung der Entschädigung unter Fortfall des Selbstbehalts des Kunden kritisch. Der Anleger weiß, dass er ein Risiko eingeht, über das er bei Vertragsabschluss aufgeklärt wird. Eine betraglich begrenzte Mithaftung ist ihm in Form des Selbstbehalts zuzumuten. Ein höherer Sicherungsbetrag kann Anstoß zu Betrugsszenarien geben, bei denen die Kunden und Anbieter die Sicherungsgrenzen gezielt ausnutzen, besonders gewagte und renditestarke Anlageprodukte kontrahieren und den Schaden auf die Sicherungseinrichtung abwälzen. Die Verkürzung der Auszahlungsfristen wird der Situation des langfristig handelnden Anlegers nicht gerecht, der das angelegte Geld nicht für den täglichen Bedarf benötigt.