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19. Juni 2008
VÖB-Stellungnahme zum IDW ERS HFA 22

VÖB

Mit Schreiben vom 19. Juni 2008 hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) seine Position zu dem im Dezember 2007 veröffentlichten Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW ERS HFA 22) übermittelt.

Wir führen aus, dass wir eine IDW-Stellungnahme zum Themenkomplex der einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente grundsätzlich für sachgerecht und nützlich halten. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Anlehnung an die IFRS in vollem Umfang erfolgen müsse, da eine Teilumsetzung der IFRS regelmäßig zu erheblichen Problemen führt. Dies begründe sich insbesondere daraus, dass „Heilungsmecha-nismen“ der getrennten Bilanzierung wie die Fair Value-Option im HGB fehlen. Darüber hinaus merken wir an, dass an etlichen Stellen für eine sachgerechte Anwendung weitergehende Erläuterungen erforderlich sind. Dies gelte beispielsweise für die Regelungen zur Aufspaltung strukturierter Produkte, die – um unvertretbare Aufwendungen aus der Aufspaltung zu vermeiden – analog auch für die Passivseite eingeführt werden müssen. Für konkretisierungsbedürftig erachten wir ebenfalls die Ausführungen zur Unterscheidung von synthetischen Strukturen und True Sale-Transaktionen.

Die grundsätzliche Kritik in Bezug auf die Übernahme von Teilbereichen der IFRS ist von uns mehrfach auch im Rahmen der Diskussion um das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geäußert worden. Sofern Teilbereichen der IFRS oder ihrer Interpretationen in deutsches Recht übernommen werden, müsse sichergestellt sein, dass dies nicht de facto zu schlechteren Regelungen führt.

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