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4. März 2008
Ergänzungen zu IAS 32: Puttable Instruments

VÖB

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. Februar 2008 Ergänzungen zu IAS 32 veröffentlicht, die die Klassifizierung von kündbaren Finanzinstrumenten als Eigenkapital betreffen. Hierfür sind mehrere Bedingungen zu erfüllen. Beispielsweise muss das Instrument zu der nachrangigsten Kapitalklasse gehören und darf bei Liquidation nicht vorrangig bedient werden. Alle Finanzinstrumente dieser Kapitalklasse müssen die gleichen Ausstattungsmerkmale aufweisen.

Weiterhin hat der Kapitalgeber im Falle der Liquidation des Unternehmens einen proportionalen Anspruch auf dessen Nettovermögen. Die Ergänzung von IAS 32 ist das Ergebnis der im Juni 2006 gestarteten Konsultation. Insbesondere der deutsche Standardsetter hatte sich auch auf unser Drängen für Änderungen eingesetzt. Das derzeitige Ergebnis ist zwar besser als der bisherige Standard, jedoch nach unserer Auffassung unzureichend und ergänzungsbedürftig.

Für die Anwendbarkeit in Europa müssen die Änderungen von IAS 32 noch in europäisches Recht übernommen werden. Außerdem handelt es sich möglicherweise nur um eine kurzfristige Lösung. Der IASB hat den US-amerikanischen Standardsetter FASB (Financial Accounting Standards Board) beauftragt, das Großprojekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zu leiten. Die bisher bekannten Vorschläge verheißen für Personengesellschaften und Genossenschaften nichts Gutes. Daher hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gemeinsam mit anderen europäischen Standardsettern einen Alternativvorschlag zur Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung vorgelegt, den so genannte . 

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