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16. Oktober 2008
EU-Geldtransfer-Verordnung

SEPA
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Die Anti-Money Laundering Task Force (AMLTF) hat nach Konsultationen mit der Kreditwirtschaft am 16. Oktober 2008 ein gemeinsames Verständnis (Common Understanding - CU) zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht. Dies betrifft insbesondere die Auslegung der bankseitigen Prüf- und Nachforschungspflichten bei unvollständigen Daten des Auftraggebers einer Zahlung. Die AMLTF besteht aus den drei Level 3-Komitees der EU-Kommission: Committee of European Banking Supervisors (CEBS), Committee of European Securities Regulators (CESR) und Comitee of European Insurance and Occupational Pensions Supvisors (CEIOPS). Das Papier stellt Optionen zur Behandlung von eingehenden Geldtransfers mit unvollständigen Angaben dar und greift dabei einige unserer Vorschläge auf, wie sich Prüfpflichten praxisgerecht ausgestalten lassen.

Hervorzuheben sind die folgenden Aspekte des CU: Eingehende Zahlungen werden durch ein nachgelagertes Verfahren und auf Grundlage von zufälligen Stichproben auf unvollständige Angaben überprüft. Der Zahlungsverkehrsdienstleister (ZVDL) des Begünstigten kann diese vor Anforderung der vollständigen Auftraggeberangaben vom ZVDL des Auftraggebers gutschreiben. Zudem beträgt die maximale Frist zur Beschaffung vollständiger Angaben für den Begünstigten-ZVDL 14 Werktage. Für Anfragen an den ZVDL außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein längerer, im CU nicht näher spezifizierter Zeitraum vorgesehen. Auch für anschließende Nachfragen gibt es keine Fristen.
Weitere Vorgaben des CU betreffen unter anderem die Problematik der Definition des Begriffs „regularity of failure“ (das heißt regelmäßiges Versäumnis eines Auftraggeber-ZVDL, vollständige Angaben zu einem Geldtransfer zu liefern) und die Ergreifung weiterer Sicherungsmaßnahmen (Erstattung von Verdachtsanzeigen, Beendigung der Geschäftsbeziehung) sowie die internen Datenaufzeichnungs- und Berichtspflichten. 

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