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26. Juli 2010
Eckpunkte zur Überarbeitung des bankaufsichtlichen Regelwerks (Basel III)

Europa
© aboutpixel.de / Sven Schneider

Die Vorsitzenden der nationalen Notenbanken und Aufsichtsbehörden haben sich am 26. Juli 2010 auf wesentliche Eckpunkte von Basel III verständigt. Wichtige Weichenstellungen wurden insbesondere bei den Abzugspositionen vom aufsichtlichen Eigenkapital erzielt. So gibt es Erleichterungen bei der Anerkennung von aktiven Steuerlatenzen, die aufgrund unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Erfassungszeitpunkte von Erfolgen gebildet werden, und von in Fremdbesitz befindlichen Anteilen von Banktöchtern. Die Anforderungskriterien für Kapitalinstrumente bleiben indes unangetastet. Darüber hinaus wurden wesentliche Parameter für die Ausgestaltung der neuen Verschuldungskennziffer, der so genannten Leverage Ratio, beschlossen. So wird für die Kalibrierung eine Mindestquote von 3 % bezogen auf das Kernkapital vorgeschlagen. Die Leverage Ratio soll ab 2013 als Meldekennzahl für aufsichtliche Zwecke relevant werden. Ab 2015 sollen die Kennziffer und deren Komponenten offengelegt, zum Jahr 2018 dann die Migration der Leverage Ratio in die Säule I überprüft werden. Darüber hinaus sollen die Anrechnungsparameter der beiden Liquiditätskennziffern an mehreren Stellen weniger konservativ ausgestaltet werden. Ebenso soll der Kapitalzuschlag zur Begrenzung des systemischen Risikos im Bankensektor nur für Banken ab einer Bilanzsumme von 100 Mrd. USD angewendet werden.

Die Kompromissbeschlüsse sind ein gewichtiger Meilenstein. Sie sind jedoch noch nicht endgültig und greifen auch nur einen Teil unserer Forderungen auf. Insoweit hat die deutsche Aufsicht dem Kompromisspaket begrüßenswerter Weise noch nicht zugestimmt und sich als einziges Mitglied im Aufsichtsgremium vorbehalten, seine endgültige Positionierung von der finalen Kalibrierung des gesamten Reformpakets und angemessenen Übergangsregelungen abhängig zu machen.

Am 7. September 2010 findet die nächste Sitzung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht statt. Endgültige Entscheidungen über die Ausgestaltung des Baseler Rahmenwerks sollen von den Vorsitzenden der nationalen Aufsichtsbehörden und Notenbanken bereits am 12. September 2010 getroffen werden. 

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