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Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche
Bankenaufsicht / Außenwirtschaft / Geldwäsche
Der Bereich Bankenaufsicht / Außenwirtschaft ist zuständig für alle Fragen der nationalen und internationalen Bankenregulierung. Auf nationaler Ebene umfasst dies insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG) sowie die nachgeordneten Rechtsverordnungen (Solvabilitätsverordnung - SolvV, Groß- und Millionenkreditverordnung - GroMiKV, Anzeigenverordnung - AnzV etc.). Auf internationaler Ebene befasst sich der Bereich insbesondere mit den Leitlinien der Bankaufsichtsinstanzen der EU, des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) sowie der Bankengesetzgebung in den USA. Das Aufgabengebiet des Bereichs umfasst zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sowie das internationale Finanzsanktionsregime. Schließlich betreut der Bereich auch alle außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise OECD-Leitlinien zu Exportkreditversicherungen und Deckungsinstrumente des Bundes.
Die Verhandlungen zum CRD IV-Reformpaket sind in ihre entscheidende Phase getreten. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat bereits in vielen Bereichen Kompromisse erzielen können.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat eine Aufstellung über die kumulativen Auswirkungen der gegenwärtig geplanten Neuregulierungen im Bankensektor erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Am 4. November 2011 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die endgültigen Anforderungen für globale, systemrelevante Institute (G-SIBs).
Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Überarbeitung der Baseler Rahmenvereinbarung (Basel III) auf ihrer Sitzung am 11. und 12. November 2010 in Seoul offiziell verabschiedet. Am 16. Dezember 2010 hat der Baseler Ausschuss seine endgültigen Regelungstexte veröffentlicht.
Die Vorsitzenden der nationalen Notenbanken und Aufsichtsbehörden haben sich am 26. Juli 2010 auf wesentliche Eckpunkte von Basel III verständigt. Wichtige Weichenstellungen wurden insbesondere bei den Abzugspositionen vom aufsichtlichen Eigenkapital erzielt.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD II) in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 in zweiter / dritter Lesung beschlossen. Damit werden insbesondere die Großkreditvorschriften geändert, die Anerkennung von hybriden Kernkapitalbestandteilen geregelt und die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen verschärft.
Bezüglich des Referentenentwurfs eines Restrukturierungsgesetzes fordern wir, auf einen deutschen Alleingang bei der Bankenabgabe zu verzichten, die Versicherungswirtschaft in die Abgabe einzubeziehen und die geplante Neuregelung der EU-Einlagensicherung systematisch zu berücksichtigen. Wir meinen zudem, dass die staatlich garantierten und mit einem gesetzlichen Förderauftrag versehenen Förderbanken ganz von der Abgabepflicht ausgenommen werden müssen. Ferner sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den im Entwurf vorgesehenen Abzugspositionen für die Berechnung der Abgabenhöhe. Wir fordern zudem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe. Schließlich hinterfragen wir die vorgesehene Regelung zur Verlängerung der Organhaftung.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember 2009 Vorschläge für verschärfte Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken zur Konsultation gestellt. Mit den Papieren „Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors“ und „Internationaler Rahmen für das Management von Liquiditätsrisiken“ konkretisiert der Baseler Ausschuss die entsprechenden politischen Vorgaben der G20-Staaten.
Das EU-Parlament hat am 6. Mai 2009 die Änderungsrichtlinie in erster Lesung angenommen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht Stellung genommen.
Am 25. März 2009 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll als Reaktion auf die Finanzmarktkrise künftig erweiterte Eingriffsrechte in Krisenzeiten erhalten und mit verbesserten präventiven Befugnissen ausgestattet werden.
Mit dem am 21. August 2008 in Kraft getretenen Geldwäschebe-
kämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) wurden zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Anti-Geldwäscheregime Deutschlands eingeführt.
Die Anti-Money Laundering Task Force (AMLTF) hat nach Konsultationen mit der Kreditwirtschaft am 16. Oktober 2008 ein gemeinsames Verständnis (Common Understanding - CU) zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht.
Bundestag und Bundesrat haben den Entwurf des Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes (GwBekErgG) mit marginalen Änderungen am 19. Juni und am 4. Juli verabschiedet. Er wurde am 20. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz dient der nationalen Umsetzung der dritten EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie, die dem risikobasierten Ansatz der Geldwäschebekämpfung Rechnung trägt.