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Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen. Dementsprechend positioniert sich der VÖB in allen wichtigen kreditwirtschaftlichen und regulatorischen Themen auf der nationalen und internationalen Ebene.
Am 29. November 2011 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine Richtlinie über alternative Streitbeilegung sowie für eine Verordnung über Online-Streitbeilegung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften hängen miteinander zusammen und ergänzen einander. Sie sollen dazu dienen, insbesondere den grenzüberschreitenden Internethandel anzukurbeln, da nach Ansicht der Kommission die meisten Verbraucherbeschwerden in diesem Bereich bislang „im Sande verlaufen“ würden.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge spielen insbesondere im Zusammenhang mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) eine wichtige Rolle. Nachdem das Vergaberecht in der Europäischen Union im Jahr 2004 grundlegend überarbeitet wurde, hat die Europäische Kommission Ende Dezember 2011 Richtlinienvorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe (Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge) sowie der Sektorenrichtlinie - Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - veröffentlicht. Gleichzeitig wurde eine neue Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt, die - erstmalig – sowohl die Bau- als auch die Dienstleistungskonzession erfasst. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB bewertet die Initiative zur (erneuten) Modernisierung des Vergaberechts zurückhaltend. So geht selbst die Europäische Kommission nach umfassender wirtschaftlicher Bewertung davon aus, dass die mit den Vergaberichtlinien angestrebten Ziele zum Großteil erreicht wurden.
Am 1. Juli 2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in seiner ersten Stufe in Kraft getreten, das die Einführung eines so genannten Pfändungsschutz- oder P-Kontos vorsieht. Seither galten altes und neues Kontopfändungsschutzrecht zeitlich nebeneinander, wenn auch inhaltlich alternativ, allerdings nur bis Ende 2011. Zum 1. Januar 2012 sind die bisher geltenden Regelungen zum Kontopfändungsschutz außer Kraft getreten und ist - automatischer - Kontopfändungsschutz nur noch über das P-Konto zu erlangen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat eine Aufstellung über die kumulativen Auswirkungen der gegenwärtig geplanten Neuregulierungen im Bankensektor erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Die EU-Verordnung zu Euro-Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) in der Europäischen Union (EU) schreibt als eine wesentliche Neuerung die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) vor. Die IBAN dient der Schaffung schneller und sicherer Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA).